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Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 in Kraft

  • 12. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit



Der Bundesrat hat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit fällt auf selbstgenutztes Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.

Mit dem Inkrafttreten der Reform entfällt per 1. Januar 2029 neben der Besteuerung des Eigenmietwerts auch der Abzug der Kosten für den Liegenschaftsunterhalt bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Bei vermieteten oder verpachtetem Wohneigentum bleibt der Unterhaltskostenabzug erhalten. Schuldzinsen bleiben nur noch im Verhältnis des Werts der vermieteten oder verpachteten Liegenschaften zum gesamten Vermögen abzugsberechtigt. Wer zum ersten Mal in der Schweiz ein Eigenheim erwirbt, profitiert von einem zeitlich und betragsmässig begrenzten Ersterwerber Abzug von Schuldzinsen. Bei der direkten Bundessteuer entfallen die Abzüge für Investitionen ins Energiesparen und in den Umweltschutz. Die Kantone können diese weiterhin aufrechterhalten, wenn auch zeitlich begrenzt.




Quelle: Treuhand Suisse - Trex-Ausgabe 3/26

 
 
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