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Wichtige Änderung bei der Mehrwertsteuer

Per 01.01.2024 werden die MwSt.-Sätze wie folgt angepasst: Normalsatz: 8,1% Reduzierter Satz: 2,6% Sondersatz für Beherbergung: 3,8%

Sätze bis 31.12.23 in %

Sätze ab 01.01.24 in %

0,1

0,1

0,6

0,6

1,2

1,3

2,0

2,1

2,8

3,0

3,5

3,7

4,3

4,5

5,1

5,3

5,9

6,2

6,5

6,8


Hierbei ist es wichtig, dass die Umsätze mit dem richtigen Prozentsatz verrechnet werden.

Massgebend für den Satz ist der Zeitpunkt der Leistung. Wir empfehlen, dass du per 31.12.2023 alle bereits erbrachten Leistungen abrechnest. Falls dies nicht möglich ist, kannst du alle Leistungen auch im 2024 mit dem neuen Satz verrechnen. Es sollten jedoch keine Leistungen des neuen Jahres mit dem alten Satz in Rechnung gestellt werden.


Falls Vorauszahlungen an Kunden für Leistungen im 2024 in Rechnung gestellt werden, sollten diese auch bereits im 2023 mit dem neue Satz verrechnet werden. Hierbei gilt es auch bei Serviceverträgen und Jahrespauschalen die periodische Abgrenzung korrekt umzusetzen. Wir helfen dir bei deiner spezifischen Situation gerne weiter.


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