Automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte
- 9. Sept. 2025
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Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.
Internationaler Informationsaustausch betreffend Lohndaten
Der Bundesrat hat die Botschaft über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet. Damit schlägt der Bundesrat vor, die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Informationsaustausches zu schaffen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat.
Im Dezember 2020 haben die Schweiz und Italien neue Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vereinbart. Das Abkommen, das seit dem 1. Januar 2024 anwendbar ist, sieht einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen vor, die für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in ihrem Wohnsitzstaat erforderlich sind.
Im Juni 2023 haben die Schweiz und Frankreich ein Abkommen unterzeichnet, das die Besteuerung von Telearbeit regelt. Es führt einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen ein, die für die Besteuerung von Arbeitnehmenden erforderlich sind, die in einem der Vertragsstaaten ansässig sind und für Arbeitgebende im anderen Vertragsstaat arbeiten. Zur Umsetzung der Abkommen schlägt der Bundesrat die Schaffung eines Gesetzes vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen in der Schweiz regelt. Dies betrifft vor allem die Übermittlung der Informationen zwischen den kantonalen Steuerbehörden und der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV).
Quelle: Treuhand Suisse - Trex-Ausgabe 4/25



