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Unfallversicherung wird für Selbständige leichter zugänglich

20. Okt.
1 Min. Lesezeit



Der Bundesrat senkt die Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung, um einer grösseren Zahl von Selbständigerwerbenden diesen Versicherungsschutz zu ermöglichen. Er hat eine entsprechende Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2027 angesetzt.

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) obligatorisch versichert. Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern. In der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) ist jedoch eine Eintrittsschwelle festgelegt: CHF 66’690.00 pro Jahr (bzw. 45 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes). Ein Grossteil der Selbständigerwerbenden schliesst keine Versicherung gemäss UVG ab, weil ihr Verdienst unter der genannten Eintrittsschwelle liegt. Davon betroffen sind besonders die Berufsgruppen mit den tiefsten Einkommen und Frauen, die oft Teilzeit arbeiten.

Um die Unfallversicherung für Selbständigerwerbende leichter zugänglich zu machen, hat der Bundesrat die UVV-Revision verabschiedet und die Eintrittsschwelle auf 30 Prozent des Höchstbetrages des versicherten Verdienstes, also auf CHF 44’460.00 pro Jahr, gesenkt. Mit diesem Satz könnten sich rund 40’000 Selbständigerwerbende neu versichern. Die Revision sieht zudem vor, dass die Versicherer die Eintrittsschwelle je nach Beschäftigungsgrad der Selbständigerwerbenden in Teilzeit anpassen können. Insbesondere im kulturellen Bereich ist es nämlich nicht selten, dass Personen mehrere Teilzeitbeschäftigungen gleichzeitig als Arbeitnehmende und/oder Selbständigerwerbende ausüben.


Quelle: Treuhand Suisse - Trex-Ausgabe 5/26


 
 
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