Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung könnte die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden. Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für eine Zivilstands-unabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative» veröffentlicht. Eckwerte des Gegenvorschlags sind:
Einkünfte und Vermögen werden individuell besteuert (gemäss zivilrechtlichen Verhältnissen)
Kinderabzug wird von heute CHF 6'700.00 auf CHF 12'000.00 erhöht und je hälftig in Abzug gebracht
Der Steuersatz für tiefe und mittlere Einkommen wird gesenkt
Der Grundfreibetrag wird erhöht
Die Grenze zur Erreichung des Maximalsatzes von 11.5% wird gesenkt
Schätzungen zufolge wird die Steuerlast mit dem indirekten Gegenvorschlag für eine deutliche Mehrheit der Steuerpflichtigen sinken.