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Anpassungen bei der direkten Bundessteuer und bei der Kantons- und Gemeindesteuer


Direkte Bundessteuer


Ab 01.01.2024 werden verschiedene Tarife und Abzüge der kalten Progression angepasst, zB:

  • Kinderabzug CHF 6'700.00 anstatt CHF 6'600.00

  • Kinderdrittbetreuungskosten CHF 25'500.00 statt CHF 25'000.00

  • Ehepaar-Abzug CHF 2'800.00 statt CHF 2'700.00



Anpassungen bei der Kantons- und Gemeindesteuer


Auch der Kanton gleicht die kalte Progression per 01.01.2024 aus, zB:

  • Kinderabzug CHF 8'300.00 statt CHF 8'000.00

  • Freigrenze Vermögenssteuer CHF 100'000.00 statt CHF 97'000.00

  • Fahrtkosten CHF 7'000.00 statt CHF 6'700.00

  • Aus- und Weiterbildungskosten CHF 12'500.00 statt CHF 12'000.00

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