Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehenden Dritten einer Firma stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung folgende anerkannte Zinssätze zur Verfügung:
Darlehen an Beteiligte/nahestehende Dritte mindestens:- aus Eigenkapital finanziert: 1.5%- aus Fremdkapital finanziert: Selbstkosten + 0.25% (mindestens 1.5%)
Darlehen von Beteiligten/nahestehenden Dritten maximal:- Liegenschaftskredite: bis 2/3 des Verkehrswertes 2.25%-2.75%- Betriebskredite bis 1 Mio. CHF: 3.25%-3.75%- Betriebskredite ab 1 Mio. CHF: 1.75%-2%
Eine Abweichung zu diesen Zahlen würde als geldwerte Leistung klassifiziert werden.
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