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Steuerlich anerkannte Zinssätze (Firmen) für das Steuerjahr 2024

  • 7. März 2025
  • 1 Min. Lesezeit



Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehenden Dritten einer Firma stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung folgende anerkannte Zinssätze zur Verfügung:

Darlehen an Beteiligte/nahestehende Dritte mindestens: - aus Eigenkapital finanziert: 1.5 % - aus Fremdkapital finanziert: Selbstkosten + 0.25 % (mindestens 1.5 %)

Darlehen von Beteiligten/nahestehenden Dritten maximal: - Liegenschaftskredite: bis 2/3 des Verkehrswertes 2.25 - 2.75 % - Betriebskredite bis 1 Mio. CHF: 3.25 - 3.75 % - Betriebskredite ab 1 Mio. CHF: 1.75 - 2 %


Eine Abweichung zu diesen Zahlen würde als geldwerte Leistung klassifiziert werden.

 
 
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