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Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse




Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch öffentlich-rechtliche Forderungen (zB Steuern) künftig nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden. Bisher wurden solche Forderungen nur auf Pfändung betrieben. Somit können Firmen durch nicht bezahlen der öffentlich-rechtlichen Forderungen den Konkurs nicht mehr hinauszögern. Zudem sollen Schuldnerinnen und Schuldner ein Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, um sich ihrer finanziellen Verpflichtungen zu entledigen und so andere Personen zu schädigen oder andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. Hierzu werden mehrere Gesetze der neuen Rechtsprechung angepasst, namentlich Obligationenrecht (OR), Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG), Strafgesetzbuch (StGB) sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).


Opting-out nur noch für Zukunft möglich

Eingeschränkt revisionspflichtige Gesellschaften mit maximal zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können mit Zustimmung aller Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out). Neu ist das Opting-out nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich und muss vor Beginn des Geschäftsjahres bei der Handelsregisterbehörde angemeldet werden. Das Handelsregisteramt kann Gesellschaften auffordern, die Verzichtserklärung zu erneuern oder eine Revisionsstelle zu wählen, wenn es von der kantonalen Steuerbe- hörde die Meldung erhält, dass eine Gesellschaft keine Jahresrechnung eingereicht hat oder wenn Umstände vorliegen, die den Eindruck erwecken, dass die Voraussetzungen für ein Opting-out nicht mehr gegeben sind.


Nichtiger Mantelhandel

Hat eine überschuldete Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit und keine verwertbaren Aktiven mehr, ist die Übertragung von Aktien neu explizit nichtig. Das Handelsregisteramt muss bei einem begründeten Verdacht die Gesellschaft auffordern, ihre letzte verfügbare, unterzeichnete und gegebenenfalls revidierte Jahresrech- nung einzureichen. Kommt die Gesellschaft der Aufforderung nicht nach, verweigert die Handelsregisterbe- hörde die Eintragung.


Personensuche im Handelsregister

Neu kann im Handelsregister nicht nur nach juristischen, sondern auch nach eingetragenen natürlichen Per- sonen gesucht werden. Diese werden mit den Daten der entsprechenden Gesellschaft(en) verknüpft.


Bessere Durchsetzung von Tätigkeitsverboten

Die im Strafregister eingetragenen Tätigkeitsverbote (z.B. wegen Konkursdelikten) werden neu dem Eidge- nössischen Amt für das Handelsregister gemeldet und von diesem auf Unvereinbarkeit mit Handelsregis- tereitragungen überprüft.


Meldepflicht der Steuerbehörden

Die kantonalen Steuerverwaltungen sind neu verpflichtet, den Handelsregisterbehörden zu melden, wenn eine Gesellschaft die vorgeschriebene Jahresrechnung nicht einreicht.


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