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Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse




Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch öffentlich-rechtliche Forderungen (zB Steuern) künftig nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden. Bisher wurden solche Forderungen nur auf Pfändung betrieben. Somit können Firmen durch nicht bezahlen der öffentlich-rechtlichen Forderungen den Konkurs nicht mehr hinauszögern. Zudem sollen Schuldnerinnen und Schuldner ein Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, um sich ihrer finanziellen Verpflichtungen zu entledigen und so andere Personen zu schädigen oder andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. Hierzu werden mehrere Gesetze der neuen Rechtsprechung angepasst, namentlich Obligationenrecht (OR), Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG), Strafgesetzbuch (StGB) sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).

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